Nicht nur unserer Gemeinde geht es finanziell versch…! Nein, auch der Kanton muss sparen. Dazu hat man kurz nach den Wahlen im Juni das noch vor den Wahlen geschnürte Massnahmenpäckli „Entlastungspaket 12/15“ vorgestellt. Mit ernster Miene und dünnen Argumenten präsentierte man die 187 Kostensenkungsmassnahmen.
Man sprach von Effizienzsteigerung, Entlassungen, Ausgliederungen und Verkäufen und dies alles so, dass eine gewisse „Opfersymmetrie“ gewährleistet sein soll. Die ersten Opfer in Birsfelden sind bereits bekannt: Es sind wohl die 9 SekschülerInnen, die nach den Sommerferien nach Muttenz in die Schule dürfen. Doch es trifft auch die Lehrpersonen, die mehr Pflichtstunden erteilen und um ihre Stelle bangen müssen. Zumindest hier gilt also die Opfersymmetrie, wenn auch in übertragenem Sinne. Die Betroffenen versuchen sich aber zu wehren und viele andere der 187 Massnahmen sind ins Kreuzfeuer der Kritik geraten.
Der Regierungsrat findet die Kritik an seinem „grossen Wurf“ unangebracht und hat nun Ende letzter Woche dazu aufgerufen, den Widerstand aufzugeben. Man solle doch nicht einzelne Punkte bekämpfen, sondern „den Blick wieder auf das ganze Entlastungspaket 12 / 15 richten „. Die Medienmitteilung dazu findet sich hier. Erstaunlicherweise haben die Medien diesen weinerlichen Hilferuf trotz Sommerloch nur spärlich aufgenommen. Die bz hat erst heute entsprechende Artikel dazu. In anderen Medien erschien nur eine kurze Randnotiz.
Wenn man nur das gesamte Entlastungspaket betrachten soll, dann muss man ehrlicherweise eigentlich das Gesamtpaket ablehnen, denn irgendwie kann der regierungsrätliche Vorschlag gar nicht überzeugen. Da nützt es auch nichts, sich hinter dem landrätlichen „Think Tank“ zu verstecken. Man kann dem Regierungsrat aber trotzdem zugute halten, dass er transparent und umfassend informiert. So gibt es neben der Vernehmlassungsvorlage auch ein „Fragen und Antworten“-Katalog, welcher sich online finden lässt. Dort drin interessiert uns vor allem die Frage:
Welche Massnahmen betreffen die Gemeinden?
Und die dazugehörige Antwort:
Es gibt sechs Massnahmen mit finanziellen Konsequenzen für die Gemeinden. Diese sind in der Vernehmlassungsvorlage auf Seite 39 dargestellt. Zudem werden die einzelnen Massnahmen im Anhang zur Vernehmlassungsvorlage erläutert. Die Gemeinden werden unter dem Strich entlastet.
Soso, die Gemeinden werden unter dem Strich entlastet. Das tönt ja spannend. Auf Seite 39 finden sich dann unter anderem folgende Punkte:

Rot sind die Mehrkosten, grün die Minderkosten bzw. Mehreinnahmen.
Alles in allem gibt es für die Gemeinden also mehr Geld. Das Geld kommt – wen überrascht es – vom Steuerzahler, denn wenn der Selbstbehalt der Krankheitskosten als Steuerabzug wegfällt, bedeutet das, dass wir mehr Steuern bezahlen dürfen. Gespart wird also nicht wirklich. Dafür wurden aber die Steuern gesenkt, heisst es immer wieder. Nun werden sie halt indirekt wieder erhöht, mit positivem Nebeneffekt für die Gemeinden. Trotzdem werden auch Kosten vom Kanton auf die Kommunen abgewälzt. Ob diese Auflistung auch wirklich vollständig ist, darf bezweifelt werden.
Ob Gemeinde oder Kanton, klar ist, dass das Sparen eigentlich schlussendlich immer den Bürger trifft. So verkauft man Gebührenerhöhungen und wegfallende Steuerabzüge unter dem Deckmantel von Sparen und Steuersenkungen. Der einzige Unterschied ist, dass der Kanton die Karten auf den Tisch legt und eine „Gesamtschau“ präsentiert. Obwohl schon mehrfach gefordert, hat es unser Gemeinderat noch nicht geschafft, eine solche zu präsentieren. Dies wird nun trotz – oder gerade wegen dem – Globalbudget auch sicher nicht mehr gemacht.
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